Für die Bundesrepublik Deutschland tritt ein neues Gesetz zur Maklerprovision in Kraft. Ab dem 23. Dezember 2020 gilt: „Beauftragt der Verkäufer einer Wohnimmobilie einen Makler, muss dieser mindestens ebendiesen Teil der Maklercourtage, welchen auch der Käufer bezahlen“. Auf dem Münchner Immobilienmarkt tummeln sich vielerlei Marktteilnehmer: Vom Makler mit Firmenadresse in den eigenen vier Wänden, bis hin zum großen Immobilienunternehmen ist alles vertreten. Eine gute Dienstleistung und Kompetenz des Maklers, lässt sich daher vor Kaufvertragsunterzeichnung schwer überschauen.
Vor der anstehenden Gesetzesänderung war es unter den professionellen Maklerunternehmen bisher in München auch schon üblich die Provision auf Käufer und Verkäufer zu verteilen. Nun jedoch betrifft dies alle Marktteilnehmer. Für Klaus Lohmüller von Lohmüller & Company lässt sich durch die neue Gesetzgebung ein „Potential zur Bereinigung des Immobilienmarktes von unqualifizierten und unseriösen Marktteilnehmern“ erkennen, da jene „Makler ohne ausreichende Fachkompetenz oder adäquate Dienstleistung ihre Forderung der Provisionsteilung nicht bei Verkäufern geltend machen können. Nun werden Verkäufer daher das Augenmerk bei der Wahl ihres Immobilienmaklers verstärkt auf Qualität und Kompetenz legen“.
Lohmüller & Company steht mit ihrem Namen für Qualität, Kompetenz, Seriosität und Erfahrung am Münchner Immobilienmarkt und heißt diese neue gesetzliche Regulierung daher sehr willkommen.