Gerichtskonforme Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB
Sie benötigen für den Immobilienverkauf einen Verkehrswert oder ein Immobilien-Wertgutachten für eine Erbschaft, Rechtsstreitigkeit oder steuerliche Angelegenheit? Wir erstellen gerichtskonforme Verkehrswertgutachten der nach § 194 BauGB zugelassenen Verfahren unter Berücksichtigung sämtlicher grundstücksrelevanter und grundbuchrechtlicher Belastungen und Rechte nach ImmoWertV und WertR.
Verkehrswert nach § 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung zu erzielen wäre – gemäß den tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB).
Ablauf und Zeitrahmen
Zur Ableitung eines Verkaufspreises, zur Überprüfung eines Ankaufpreises, in Scheidungsfällen, in Erbschaftsangelegenheiten, in Vormundschaftssachen, für Zwangsversteigerungen, zur Bilanzierung, zur Besteuerung, bei Vermögensstreitigkeiten, zur Ermittlung von Versicherungswerten und bei städtebaulicher Sanierung, Enteignung oder Umlegung.
Um den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln, begehen wir Ihre Immobilie bei einem Vor-Ort-Termin. Außerdem benötigen wir Unterlagen von Ihnen, die wir gemeinsam mit Ihnen besprechen und ggf. bei verschiedenen Ämtern und Behörden anfordern müssen. Bereits wenige Tage nach Erhalt aller Unterlagen sowie dem Vor-Ort–Termin erhalten Sie das gewünschte Gutachten.
Checkliste für das Verkehrswertgutachten
Zwingend erforderliche Unterlagen:
- Objektlage: Stadt, Ortsteil, Straße, Hausnummer
- Grundbucheinsicht (außer Abtl. III)
- Katasternachweis: Flurkarte, Flächen, evtl. Veränderungsnachweise
- Baulasten, etwaige Beschränkungen hinsichtlich des Baurechts (z.B. Abstandsflächenübernahmen)
- Baupläne: Lageplan, alle Grundrisse, typische Gebäudeschnitte
- Wenn Denkmalschutz: für welche Gebäudeteile oder Außenanlagen (wenn eingetragen)
- Baujahr: falls bekannt
- Erweiterungen oder Umbauten: was, in welchem Jahr, Kosten
- Wenn Mietverträge: Abschlussdatum, Laufzeit, Miethöhe, Indizierung, Nebenkostenvereinbarung
- Betriebskosten: auch der Vorjahre
- Vollmacht: zur Einsichtnahme in Grundbuch und Bauakten
Optional bereitzustellende Informationen:
- Technische Berechnungen: Umbauter Raum, Bruttogeschossflächen, Nutzflächen (nach Nutzungsart getrennt)
- Bau- und Konstruktionsbeschreibungen: Anlagen
- Kaufpreis oder Herstellungskosten: in welchem Jahr
- Geplante Erweiterungen, Umbauten oder Abrisse: Zeitpunkt, Umfang, Schätzkosten
- Geplante Vermietungen oder Verkäufe: Übersicht
- Objektfotos: am besten digital (andernfalls erstellen wir diese vor Ort)
Honorierung nach Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (2016)
Generell ist jedes Gutachten aufgrund seiner individuellen Besonderheiten einzeln zu betrachten und das Honorar individuell zu besprechen. Sie erhalten von uns gerne ein unverbindliches Kostenangebot auf Anfrage. Untenstehend erhalten Sie einen Überblick über die normierten Honorare der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (Aug. 2016). Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.
Markt-/Verkehrswert | Honorar |
---|---|
Bis € 250.000 | € 1.500,- bis € 1.700,- |
Bis € 500.000 | € 1.800,- bis € 2.200,- |
Bis € 750.000 | € 2.300,- bis € 2.500,- |
Bis € 1.000.000 | € 2.600,- bis € 2.800,- |
Bis € 1.500.000 | € 2.900,- bis € 3.400,- |
Bis € 2.000.000 | € 3.500,- bis € 4.000,- |
Bis € 5.000.000 | € 4.100,- bis € 6.500,- |
Ab € 5.000.000 | individuell |
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Unser hauseigener Gutachter erstellt Ihnen gerne eine umfangreiche Wertermittlung oder gerichtsfestes Gutachten.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@lohmuellercompany.de oder rufen Sie uns an: +49 (0) 89 12 41 36 800
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