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"Präzise Bewertung half uns, den richtigen Käufer zu finden."

Kundenmeinung - S. Hartmeier

Gerichtskonforme Verkehrswert­gutachten nach § 194 BauGB

Sie benötigen für den Immobilienverkauf einen Verkehrswert oder ein Immobilien-Wertgutachten für eine Erbschaft, Rechtsstreitigkeit oder steuerliche Angelegenheit? Wir erstellen gerichtskonforme Verkehrswertgutachten der nach § 194 BauGB zugelassenen Verfahren unter Berücksichtigung sämtlicher grundstücksrelevanter und grundbuchrechtlicher Belastungen und Rechte nach ImmoWertV und WertR.

Verkehrswert nach § 194 BauGB

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Ermittlung zu erzielen wäre – gemäß den tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB).

Ablauf und Zeitrahmen

Zur Ableitung eines Verkaufspreises, zur Überprüfung eines Ankaufpreises, in Scheidungsfällen, in Erbschaftsangelegenheiten, in Vormundschaftssachen, für Zwangsversteigerungen, zur Bilanzierung, zur Besteuerung, bei Vermögensstreitigkeiten, zur Ermittlung von Versicherungswerten und bei städtebaulicher Sanierung, Enteignung oder Umlegung.

Um den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln, begehen wir Ihre Immobilie bei einem Vor-Ort-Termin. Außerdem benötigen wir Unterlagen von Ihnen, die wir gemeinsam mit Ihnen besprechen und ggf. bei verschiedenen Ämtern und Behörden anfordern müssen. Bereits wenige Tage nach Erhalt aller Unterlagen sowie dem Vor-Ort–Termin erhalten Sie das gewünschte Gutachten.

Checkliste für das Verkehrswertgutachten

Zwingend erforderliche Unterlagen:

Optional bereitzustellende Informationen:

Honorierung nach Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (2016)

Generell ist jedes Gutachten aufgrund seiner individuellen Besonderheiten einzeln zu betrachten und das Honorar individuell zu besprechen. Sie erhalten von uns gerne ein unverbindliches Kostenangebot auf Anfrage. Untenstehend erhalten Sie einen Überblick über die normierten Honorare der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung (Aug. 2016). Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.

Markt-/VerkehrswertHonorar
Bis € 250.000€ 1.500,- bis € 1.700,-
Bis € 500.000€ 1.800,- bis € 2.200,-
Bis € 750.000€ 2.300,- bis € 2.500,-
Bis € 1.000.000€ 2.600,- bis € 2.800,-
Bis € 1.500.000€ 2.900,- bis € 3.400,-
Bis € 2.000.000€ 3.500,- bis € 4.000,-
Bis € 5.000.000€ 4.100,- bis € 6.500,-
Ab € 5.000.000individuell

Sie benötigen eine Bewertung für Ihre Immobilie?

Sie überlegen eine Immobilie zu erwerben oder möchten eine Immobilie verkaufen?

Unser hauseigener Gutachter erstellt Ihnen gerne eine umfangreiche Wertermittlung oder gerichtsfestes Gutachten.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@lohmuellercompany.de oder rufen Sie uns an: +49 (0) 89 12 41 36 800

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