Ab dem 7. August 2019 gilt für alle neu abgeschlossenen Mietverhältnisse in Bayern die neue Mietpreisbremse. Diese betrifft künftig 162 bayerische Städte und Gemeinden. Zudem gilt ab sofort die abgesenkte Kappungsgrenze.
Vermieter dürfen die Miete innerhalb von drei Jahren statt 20 Prozent nur noch um 15 Prozent erhöhen, auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete damit noch nicht erreicht ist.
Während der bayerische Mieterbund die neue Mietpreisbremse begrüßt, stößt die neue Verordnung beim Eigenheimverband auf Kritik.